Gesetzliche vorgaben

 Die Beförderung von Batteriezellen, Batterien und Batterien enthaltender Ausrüstung wird von den Internationalen Vorschriften über die Beförderung von Gefahrgut der Vereinten Nationen geregelt.

Mit dem Ziel, den sicheren Straßen-, Luft- und Seetransport von Batteriezellen, Batterien und Batterien enthaltender Ausrüstung zu gewährleisten, werden in den Vorschriften über die Beförderung von Gefahrgut der Vereinten Nationen die international zwingenden Prüfungs-, Verpackungs- und Berichtspflichten für diese Produkte ausgeführt.
 
Die Verpflichtungen gelten für:

  • lithium-basierte,
  • blei-basierte;
  • nickel-basierte und
  • natrium-basierte Batterietechnologien gleichermaßen.

Alle vier Batteriechemiekategorien sind als Gefahrgut eingestuft. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen stellt ein erhebliches Risiko für Sicherheit, Finanzen und guten Ruf dar.

 
Batteriestransport.org möchte Batterietransportunternehmen einen Leitfaden gemäß den Internationalen UN-Vorschriften über die Beförderung von Gefahrgut zur Verfügung stellen.
 

Lithium-Ionen-Batterien

Aufgrund ihrer zweifachen Gefahrenmerkmale in Verbindung mit ihrem chemischen und elektrischen Inhalt wurden Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) sowie in Ausrüstung enthaltene oder mit Ausrüstung verpackte Lithium-Ionen-Batterien (UN 3481) in KLASSE 9 der gefährlichen Güter eingestuft.

Nickel- und blei-basierte Batterien

Nicht lithium-basierte Batterien werden gemäß den Empfehlungen der Modellvorschriften der Vereinten Nationen über den Transport gefährlicher Güter als gefährliche Güter in „Klasse 4.3“ und „Klasse 8“ eingestuft.

Batterietransport durch Endbenutzer

Die hier beschriebenen Beförderungsvorschriften beziehen sich nur auf die professionelle Beförderung. Einige Flugzeugunternehmen verlangen jedoch Sondertransporte für lose (nicht in Geräten installierte) lithium-basierte Batterien. Das bedeutet, dass lithium-basierte Batterien nur im Handgepäck befördert werden dürfen und die Batterien gegen Kurzschluss geschützt sein müssen.

Für weitere Informationen empfiehlt Batteriestransport.org, sich vor dem Flug an die Fluggesellschaft zu wenden.



Haftungsausschluss: Bei den in diesem Leitfaden erteilten Informationen handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Auslegung der Internationalen UN-Vorschriften über die Beförderung von Gefahrgut. Die Autoren und Trägerorganisationen lehnen jegliche Verantwortung ab. Beachten Sie bitte, dass der hier zur Verfügung gestellte Leitfaden jederzeit ohne Vorankündigung aktualisiert werden kann..